AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BARRIEREFREIHEIT GMBH - Leitsysteme für blinde und seheingeschränkte Menschen

1. Anwendungsbereich und Definitionen

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

(2) Der Verkäufer verkauft ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§14 BGB).

(3) Diese AGB erstrecken sich auch auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

(4) Abweichenden AGB des Käufers wird hiermit widersprochen, außer der Verkäufer stimmt diesen ausdrücklich zu.

(5) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2. Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

Kosten bei fehlender Freigabe Layoutentwurf/ Kosten für vorvertragliche Layouterstellung/ geistiges Eigentum


(1) Die auf den Internetseiten, Katalogen und Prospekten des Verkäufers befindlichen Produktdarstellungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar.

Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte und nicht Teil des Angebots, 

soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden.


(2) Der Auftrag kommt wie folgt zustande: Auf die Anfrage des Bestellers hin, erstellt der Verkäufer ein die Anfrage betreffend verbindliches Angebot an den Käufer. An dieses Angebot hält sich der Verkäufer für 2 Wochen ab Angebotsdatum gebunden. 

Der Vertrag kommt mit Eingang der Bestellung des Käufers beim Verkäuferzustande. 

Hierüber erhält der Käufer vom Verkäufer eine Auftragsbestätigung.

Die Bestellung des Käufers ist für diesen rechtsverbindlich. 

Erhält der Käufer ein Auftragsbestätigungsschreiben, so ist allein dessen Inhalt maßgeblich für den Inhalt der Bestellung, 

sofern der Käufer nicht unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden, durch Fax oder E- Mail widerspricht.


(3) Nach Vertragsschluss erfolgt die Fertigung des Layouts. Entwurfsarbeiten, Zeichnungen und Korrekturabzüge werden grundsätzlich erst nach verbindlicher Auftragserteilung durchgeführt. Die Korrekturabzüge zum Layout werden zur Freigabe an den Käufer geschickt. 

Erteilt der Käufer innerhalb von 10 Tagen keine Freigabe der Entwürfe oder teilt keine Änderungswünsche mit, besteht zwischen 

den Parteien Einigkeit darüber, dass die Kosten der Layouterstellung und Entwurfsplanung in Rechnung gestellt werden. 

Die Kosten für die Layouterstellung betragen 10% des Bruttoauftragswertes (gem. Auftragsbestätigung), 

mindestens jedoch 500,00 EURO netto. Zusätzlich steht es dem Verkäufer frei, 

schadlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich (Textform ausreichend) gegenüber dem Käufer zu erfolgen. 


(4) Wenn die Produktionsfreigabe durch den Kunden erfolgt ist, finden dann erneute 

Änderungswünsche hierzu keine Beachtung mehr. Die Freigabe löst den kompletten Vertrag aus.


(5) Werden Layouts auf Kundenwunsch bereits vor Auftragserteilung gefertigt und erfolgt keine Auftragserteilung, vereinbaren die (Vor-)Vertragsparteien eine Kostentragungspflicht des Kunden in Höhe von 75 Euro netto/ Zeitstunde für die Entwurfsarbeiten.


(6) Sämtliche Entwurfsarbeiten, Korrekturabzüge, Zeichnungen, Layouts, Fotos aus unseren E- Mails und von unseren Webseiten, 

die wir zur Ansicht unseren Kunden zur Verfügung stellen, sind (geistiges) Eigentum der BARRIEREFREIHEIT GmbH. 

Jegliche unberechtigte Nutzung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlich und sonstige Zurverfügungstellung an Dritte ist ohne die ausdrückliche 

Zustimmung der BARRIEREFREIHEIT GmbH untersagt und wird strafrechtlich sowie zivilrechtlich geahndet.

3. Sonderanfertigungen

(1) Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen in bestellter Auflage nicht beanstandet werden.

(2) Die zur Herstellung von Sonderanfertigungen eingesetzten Filme, Werkzeuge werden unter Umständen anteilig in Rechnung gestellt, ohne dass dieser Teil der verkauften Sonderanfertigungen ist. Sie bleiben im Eigentum des Verkäufers und werden nicht ausgeliefert.

4. Preise, Zahlung und Lieferung

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und der anfallenden Versand- und Lieferkosten einschließlich Verpackung.

(2) Eventuelle anfallende Zollgebühren, oder Bankgebühren für Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Käufers.

(3) Bei Aufträgen mit einem Netto- Auftragswert unter 50,00€ wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe 10,00€ berechnet.

(4) Die Lieferung der Waren erfolgt über den Versand per DHL, UPS und anderer Kurierdienste.
Mit Übergabe der mangelfreien Ware an das Lieferunternehmen hat der Verkäufer seine Leistungspflicht in Bezug auf die Übergabe erfüllt und die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Käufer über.

(5) Teillieferungen sind in zumutbaren Fällen möglich. Es können entsprechende Teilrechnungen ausgestellt werden.

(6) Sofern eine Lieferzeit nicht individuell vereinbart wurde, handelt es sich bei genannten Lieferzeiten um ca. Angaben.
Die Lieferzeit bezieht sich auf den Zeitraum bis zur Übergabe an das Lieferunternehmen.
Die Laufzeit der Sendung richtet sich nach der Versandart und kann nicht durch den Verkäufer beeinflusst werden.

(7) Die Lieferzeit kann sich in Fällen höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder unverschuldeter Störungen oder Einschränkungen im Betrieb des Verkäufers, behördlicher Maßnahmen und Ausbleiben von Zulieferungen angemessen entsprechend dem Zeitraum der Beeinträchtigung verlängern.
Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung des Verkäufers seitens des Vorlieferanten, mit dem der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, ist der Verkäufer von seinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden.
Er verpflichtet sich in diesem Falle, seine Ansprüche an den Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten.

(8) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten) hat allein der Käufer zu tragen.

(9) Leistungs- bzw. Erfüllungsort, auch bei versandkostenfreien Lieferungen, ist der Firmensitz des Verkäufers in Schwarzenberg im Erzgebirge.

(10) Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsschluss und vertragsgemäßer Lieferung der Ware mehr als einen Monat liegt und Preiserhöhungen bei Rohstoffen, Lohn, Energie und ähnliche Kosten eintreten oder produktionstechnische Änderungen einen geänderten Rohstoffeinsatz erforderlich machen.

(11) Bezüglich nachträglicher Entgeltminderung verweisen wir auf die zwischen unseren Häusern getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.
Dem Käufer steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Zahlung über Schecks bleibt ausgeschlossen. Wir akzeptieren den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

(12) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeweils am Jahresende, die Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber.für bereits erbrachte Leistungen wie z. B. die Erstellung von Layouts, Planungsleistungen etc. durch die Firma BARRIEREFREIHEIT GmbH erfolgt.

5. Fälligkeit

(1) Der Kaufpreis wird mit Übergabe der Ware an den Käufer fällig.
Als Übergabe gilt der erste Zustellversuch des Lieferunternehmens zu den üblichen Geschäftszeiten.

(2) Der Kaufpreis kann vom Käufer im Voraus oder bei Übergabe der Ware durch den Lieferanten bezahlt werden.
Die Mitarbeiter des Lieferanten sind berechtigt, die Kaufpreiszahlung in Empfang zu nehmen.

(3) Bezahlt der Käufer die Ware nicht sofort, ist der Verkäufer berechtigt, von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Waren erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung inkl. Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer und Versand- und Lieferkosten zu entrichten.

(4) Ist abweichend von Abs. 1 ein anderes Zahlungsziel vereinbart worden und wird eine Forderung bei Fälligkeit nicht bezahlt, so werden in diesem Zeitpunkt sämtliche anderweitig bestehenden Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer fällig, sofern dieser diesen Umstand zu vertreten hat. Anderweitig bestehende Zahlungsziele verfallen.

(5) Bei Zahlung per Rechnung behält sich der Verkäufer eine Bonitätsprüfung vor.

6. Verzug

(1) Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Der Käufer kommt nicht in Verzug, solange die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

(2) Befindet sich der Käufer nach Abs.1 in Verzug, so erfolgt zunächst eine kostenfreie Zahlungserinnerung. Nach fruchtlosen Verstreichen folgt dann die 1. Mahnung.
Erfolgt daraufhin keine oder eine unvollständige Zahlung, behält sich der Verkäufer das Recht vor, entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen auf Kosten des Käufers, durch einen Rechtsanwalt zu veranlassen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Verkäufer überhaupt keine Kosten oder geringere Kosten als die Mahngebühren entstanden sind.

(3) Befindet sich der Käufer in Verzug, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

7. Vorleistungspflicht

(1) Bei Neukunden und Sonderkunden behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme durchzuführen.

(2) Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden nur gegen Zahlung per Vorkasse beliefert.

8. Gewährleistung und Rügeobliegenheit

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer bzw. des beauftragen Lieferunternehmens zu untersuchen und erkennbare Mängel dem Verkäufer unverzüglich innerhalb von 24 Stunden per Fax oder E- Mail mitzuteilen bzw. anzuzeigen.
Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt werden, werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung oder etwaigen Schadenersatzforderungen ausgeschlossen.

(2) Unregelmäßigkeiten, wie solche bei der Eigenart der Erzeugung vorkommen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Warenannahme oder zu Abzügen durch den Besteller. Abweichungen in den Produktmaßen sind aufgrund der händigen Bearbeitung bei einer Abweichung als mangelfrei anzusehen.

(3) Ein Ausschluss der Gewährleistung aufgrund der Verletzung von Untersuchungs- und Rügepflichten findet jedoch nicht statt, wenn und soweit der Mangel durch den Verkäufer arglistig verschwiegen oder von diesem vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

(4) Außendienstmitarbeiter und die Mitarbeiter des Lieferunternehmens sind zur Entgegennahme der Anzeigen nach Abs. 1 und Abs. 2 nicht berechtigt.
Eine Anzeige nach Abs. 1 oder Abs. 2 entfaltet ihre rechtliche Wirksamkeit erst mit Zugang beim Verkäufer.

(5) Liegt ein Mangel vor, der rechtzeitig gerügt wurde, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt.
Erst nach dem endgültigen Fehlschlagen der vom Verkäufer gewählten Form der Nacherfüllung, kann der Käufer die Rückgabe der Ware oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Die gewählte Form der Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

(6) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Lieferanten soll mit dem Verkäufer abgesprochen werden.
Bei einer Rücksendung, die ohne Absprache erfolgte, werden nur die notwendigen Kosten für die günstigste Variante der Rücksendung übernommen.

(7) Für Schadensersatzansprüche gilt die Beschränkung nach § 9 dieser AGB.

(8) Die BARRIEREFREIHEIT GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Schäden, die nach Gefahrübergang durch (Weiter-) Verwendung der Kaufsache entstanden sind. (z. B. Montage oder Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes oder von durch Montage/ Inbetriebnahme verursachten Störungen bzw. deren Beseitigung), soweit die Schäden nicht vom Verkäufer zu vertreten sind.

(9) Die Gewährleistungsfrist für Mängel der bestellten Ware beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ware dem Käufer am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.

9. Mängel

(1) Eine Gewährleistung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als es sich nachweislich um Fabrikations- oder Materialfehler handelt.
Mängel müssen uns unverzüglich nach Feststellung spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist eine Mängelrüge ausgeschlossen.

(2) Wir sind berechtigt, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Vertreter festzustellen.
Durch Verhandlungen über erfolgte Beanstandungen und durch die Untersuchung der Ware auf Mängel verzichten wir nicht auf den Einwand der Verspätung oder Unvollständigkeit der Mängelrüge.

(3) Eine Anerkennung der Mängelrüge muss ausdrücklich und schriftlich durch uns erfolgen.

(4) Mängel, für die wir haften, können durch Ersatzlieferung oder durch Reparatur behoben werden.
Ist die Behebung der Mängel in einer angemessenen Frist nicht möglich, so ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, und zwar unter Ausschluss jeder weitergehenden Ansprüche.

(5) Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung.

10. Haftung

(1) Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden oder aus gegebenen Garantien,
aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden, die in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen,
uneingeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschlussvorhersehbaren Schaden beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen.

(2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
(2) Der Käufer kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

12. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum der Firma BARRIEREFREIHEIT GmbH bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

(2) Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten, wenn Maßnahmen Dritter oder sonstige Ereignisse die Rechte des Verkäufers gefährden.
Der Käufer hat im Falle der Pfändung oder Beschlagnahme der Sache den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
Er hat den Verkäufer von solchen Maßnahmen oder Ereignissen unverzüglich zu benachrichtigen und, falls vorhanden, eine Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und eine eidesstattlichen Versicherung, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Verkäufer gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt, zu überlassen.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Der Käufer erfüllt seine Zahlungsverpflichtung insbesondere dann nicht ordnungsgemäß, wenn Zahlungen in Höhe von 10 Prozent der aus der Geschäftsbeziehung geschuldeten Beträge nicht rechtzeitig geleistet werden und der Käufer trotz schriftlicher Aufforderung die Leistung nicht innerhalb von fünf Werktagen erbringt.

(4) Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Käufers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

13. Rücktrittsrecht des Verkäufers

Der Verkäufer ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

(1) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist und der Zahlungsanspruch des Verkäufers dadurch gefährdet ist.

(2) Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Scheckprotestes,
einer unberechtigten Zahlungseinstellung durch den Käufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Käufer. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer handelt.

(3) Wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.

(4) Wenn die unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung.

14. Umtausch, Rückgaberecht und Widerrufsrecht

(1) Da wir ausschließlich an Gewerbetreibende verkaufen, siehe Punkt 1.(2), sind alle Waren bzw. Artikel vom Umtausch oder von etwaigen Rückgaben ausgeschlossen. Es erfolgen keine Gutschriften bzw. Verrechnungen mit dem Auftraggeber.

(2) Das Rückgaberecht kann nur gewährt werden, wenn die Ware ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei dem Verkäufer eingehen. Gefahr und Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Käufers.

 15. Nebenabreden, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird Chemnitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Der Verkäufer ist zugleich berechtigt, an dem Sitz seiner Niederlassung zu klagen.

(3) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts (CISG).

Hinweis nach §36 VSBG

Die Firma BARRIEREFREIHEIT GmbH - Leitsysteme für blinde und seheingeschränkte Menschen, ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streibeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teizunhemen.
Plattform der EU- Kommission zur Online- Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand, Januar 2020

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